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Umweltzone Neuss
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Wo befindet sich die Umweltzone Neuss |
Auf der Grundlage des am 01.12.2009 in Kraft getretenen Luftreinhalteplanes ist seit dem 15. Februar 2010 in der Neusser Innenstadt eine Umweltzone eingerichtet. Es dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Schadstoffplakette in das Gebiet einfahren. Kraftfahrzeuge, ohne Umweltplakette dürfen die Umweltzone in Neuss dann nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung befahren. Der Luftreinhalteplan umfasst folgende Grenzen: Im Norden Viersener-/Gladbacher Straße, im Osten Willy-Brandt-Ring, B 1/A57-Zubringer zur Josef-Kardinal-Frings-Brücke und die B 9. Im Süden und im Westen bildet die A 57 Richtung Krefeld die Grenze. |
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Zum vergrößern der Karte der Umweltzone Neuss einfach auf die Karte klicken. (Karte öffnet in neuem Fenster)
Bildquelle: Stadt Neuss |
Einfahrverbote im Überblick |
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15.02.2010
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Noch nicht geplant
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Noch nicht geplant
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Sonderregelungen für die Umweltplakette |
Wie in jeder anderen Umweltzone gilt auch hier der Grundsatz: Nachrüstung vor Ausnahme. Eine Ausnahme kommt nur für Fahrzeuge, die technisch nicht nachrüstbar sind oder deren Nachrüstung wirtschaftlich unzumutbar ist in Frage. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt vor, wenn die Nachrüstkosten den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen oder die wirtschaftliche Existenz von Gewerbebetreibenden gefährden. |
Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht |
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Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen |
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Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen |
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Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
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Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung |
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Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen |
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Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind |
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Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen, |
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Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden |
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Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind. |
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Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden. |
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Umweltplakette / Umweltzone - Fragen und Antworten |
Für weitere Informationen zur Umweltplakette oder den Umweltzonen haben wir den Bereich "Umweltplakette Informationen" angelegt. Dort finden Sie viele Fragen und Antworten die bereits andere Nutzer einmal hatten oder vielleicht noch haben werden :-) Andernfalls können Sie natürlich jederzeit Ihre Frage(n) in unserem Umweltplaketten-Forum stellen. |
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