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Umweltzone Münster
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Wann kommt die Umweltzone Münster |
Am 1. Januar 2010 wurde in Münster die erste und zweite Stufe der Umweltzone eingeführt. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge der Schadstoffklasse eins (keine Umweltplakette) und zwei (rote Umweltplakette) diese Umweltzonen nicht mehr befahren dürfen. Eine Ausweitung der Verbote soll mit Stufe drei erfolgen. Ein Datum ist noch nicht bekannt.
Die Umweltzone in Münster ist wie man auf der Karte erkennen kann, ziemlich groß und wird somit nicht nur viele Unternehmen, sondern auch Privatanwoner treffen. Die Einführung der Umweltzonen kann laut des Aktionsplanes sogar vorgezogen werden.
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Sonderregelungen für die Umweltplakette |
Wie in jeder anderen Umweltzone gilt auch hier der Grundsatz: Nachrüstung vor Ausnahme. Eine Ausnahme kommt nur für Fahrzeuge, die technisch nicht nachrüstbar sind oder deren Nachrüstung wirtschaftlich unzumutbar ist in Frage. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt vor, wenn die Nachrüstkosten den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen oder die wirtschaftliche Existenz von Gewerbebetreibenden gefährden. |
Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht |
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Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen |
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Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen |
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Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
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Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung |
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Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen |
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Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind |
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Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen, |
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Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden |
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Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind. |
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Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden. |
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Ebenso sind Ausnahmen HIER zu finden.
- Link zur offiziellen Homepage: Stadt Münster - Bildquelle: |
Umweltplakette / Umweltzone - Fragen und Antworten |
Für weitere Informationen zur Umweltplakette oder den Umweltzonen haben wir den Bereich "Umweltplakette Informationen" angelegt. Dort finden Sie viele Fragen und Antworten die bereits andere Nutzer einmal hatten oder vielleicht noch haben werden :-) Andernfalls können Sie natürlich jederzeit Ihre Frage(n) in unserem Umweltplaketten-Forum stellen. |
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