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Umweltzone Dortmund
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Wo befindet sich die Umweltzone Dortmund |
Die Umweltzone in Dortmund beschränkt sich zur Zeit auf die Brackeler Straße und geht vom Borsigplatz bis zur Einmündung "Im Spähenfelde". Diese Zone gilt seit 12. Januar 2008 für alle Fahrzeuge der Schadstoffklassen eins(keine Plakette) und zwei(rote Plakette). Somit ist selbst Fahrzeugen mit einer roten Umweltplakette die Einfuhr der Umweltzone auf der Brackeler Straße verboten. Die Umweltzone ist momentan 0,1 Quadratkilometer groß. Weitere Umweltzonen sollen ab 1. Oktober 2008 folgen. Die neuen Bereiche die von der Umweltzone betroffen sind können auf der Karte nachvollzogen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Christine Kuhlmann (Umweltamt) unter der Rufnummer 0231- 50 25 65 7.
Ausnahmegenehmigungen werden in Dortmund von den Bürgerdiensten am Südwall 2-4 (44122 Dortmund) erteilt. Ansprechpartner sind die Bürgerdienste unter der Telefonnummer 50-13332 |
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Ausnahmegenehmigungen |
Nach dem Luftreinhalteplan Dortmund [2.802 KB]
, können Ausnahmegenehmigungen unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
Der Antragsteller ist: - Anwohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz innerhalb der ausgeschilderten Umweltzone und - es liegt eine soziale Härte vor und - es liegen besondere Lebensumstände vor.
Außerdem ist es möglich, Tagesgenehmigungen zu erhalten, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Dies ist der Fall, wenn es um die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen geht oder unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern. |
Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht |
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Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen |
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Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen |
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Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
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Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung |
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Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen |
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Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind |
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Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen, |
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Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden |
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Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind. |
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Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden. |
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Weitere Informationen |
- Link zur offiziellen Homepage: Umweltzone Stadt Dortmund - Lufteinhalteplan Dortmund: Download (PDF)- Bildquelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW [2.802 KB]
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Umweltplakette / Umweltzone - Fragen und Antworten |
Für weitere Informationen zur Umweltplakette oder den Umweltzonen haben wir den Bereich "Umweltplakette Informationen" angelegt. Dort finden Sie viele Fragen und Antworten die bereits andere Nutzer einmal hatten oder vielleicht noch haben werden :-) Andernfalls können Sie natürlich jederzeit Ihre Frage(n) in unserem Umweltplaketten-Forum stellen. |
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