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Umweltzone Bochum
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Wo befindet sich die Umweltzone Bochum |
Bisher hieß es, dass die Umweltzone in Bochum die Herner Straße, wo die Jahresgrenzwertbelastung bereits mehrmals überschritten worden ist sowie weiteren 39 Straßen eingeführt werden soll. Ein offizieller Plan oder Karte waren bis dato nicht verfügbar. Nun wurden offizielle Karten veröffentlicht welche auch bei uns abrufbar sind.
Weitere Informationen besagen, dass die Autobahn A 40, sowie das geplante Westkreuz und ein A44-Teilstück sowie der Außenring ausgenommen werden soll. Dieser soll zur Autobahn hochgestuft werden was jedoch dazu führen würde, dass mehr KFZ durch die Umweltzonen fahren müssen als diese es jetzt tun. |
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Eine Minderung der Feinstaubbelastung wäre somit nicht gegeben. Zur Zeit befahren diesen Streckenabschnitt ca. 20.000 KFZ pro Tag was sich merkbar ändern würde, falls die angestrebten Maßnahmen durchgeführt werden. Nach dem geplanten Ausbau könnte der Verkehr auf 30.000 Fahrzeuge pro Tag zunehmen.
Zum Vergrößern der Karte der Umweltzone Bochum auf die Grafik klicken. (Öffnet in neuem Fenster)
Link zur offiziellen Homepage Stadt Bochum
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Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht |
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Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen |
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Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen |
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Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
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Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung |
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Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen |
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Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind |
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Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen, |
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Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden |
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Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind. |
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Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden. |
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Ausnahmeregelungen für bestimmte privilegierte Fahrten werden bis zu einer Dauer von 6 Monaten gewährt. Sofern eine Nachrüstung nicht möglich ist oder sich der Austausch des Fahrzeugs unverschuldet verzögert, ist bei nachgewiesenem Bedarf eine Erweiterung möglich.
Auf Autobahnen und Durchfahrtsstraßen mit überregionaler Bedeutung gelten keine Beschränkungen. Für Anwohner und Gewerbebetriebe wird es unbürokratische Übergangs- und Ausnahmeregelungen geben, damit sie sich auf die Situation einstellen können.
Die Gebühren für eine Sonderregelung belaufen sich auf 15 Euro bis 120 Euro. |
Übergangsregelungen |
Übergangsregelungen wird es für Anwohner und ansässiges Gewerbe bis zum 30. September 2009 (1 Jahr nach Inkrafttreten der Umweltzone) geben. Zusätzlich wird es Ausnahmen für Kraftfahrzeuge geben, die über einen Handwerkerparkausweis verfügen sowie für Busse, deren Fahrten im öffentlichen Interesse liegen. Über die Fortdauer der Ausnahmeregelungen wird im Rahmen der Evaluation entschieden. |
Links |
Bildquelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW |
Umweltplakette / Umweltzone - Fragen und Antworten |
Für weitere Informationen zur Umweltplakette oder den Umweltzonen haben wir den Bereich "Umweltplakette Informationen" angelegt. Dort finden Sie viele Fragen und Antworten die bereits andere Nutzer einmal hatten oder vielleicht noch haben werden :-) Andernfalls können Sie natürlich jederzeit Ihre Frage(n) in unserem Umweltplaketten-Forum stellen. |
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