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 | kate (29.06.2010 15:27):
hallo ebu45 hat der anruf was gebracht? wir haben das gleiche prob. drum les ich mich grad in das stuttgarter formular ein: es scheinen trotz vorhandener nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung (wasn wort) auch noch "besondere voraussetzungen" vorliegen zu müssen. wenn man keine beruflichen gründe hat kann man wohl lediglich regelmäßige arztbesuche anführen, die aber der arzt bescheinigen muss. hier das stuttgarter formular: http://***.stuttgart.de/img/mdb/item/189136/21784.pdf ausserdem kostet der spaß auch bei ablehnung zwischen ungrad 50 und 100 euro! wär interessant zu erfahren, ob dein anruf noch was anderes ergeben hat. gruß kate
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 | Alexandros (25.06.2010 14:52):
Es könnte gut sein das es reicht. Aber dies müssten Sie mit der Stadt selbst besprechen. Am besten Sie rufen dort kurz an und lassen es sich von jemandem der Stadt bestätigen und fragen wie sie eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten
Telefon: +49 711 216-0
VG
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 | ebu45 (23.06.2010 10:44):
Das Fahrzeug ist nach umfangreichen Recherchen technisch nicht nachrüstbar. Reicht dies aus, um in Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen?
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